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Notruftelefon

Häusliche Krankenpflege Schölzke GmbH

Rudolf-Breitscheid-Platz 2a
07580 Ronneburg

Tel.: 03 66 02 - 34 123
Fax: 03 66 02 - 92 077
Mail: info(at)schoelzke.de

Kosten

Kostenübernahme durch KRANKENVERSICHERUNG:

Wird durch die häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden bzw. verkürzt und/oder das Ziel einer ärztlichen Behandlung gesichert, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Pflege.

Kostenübernahme durch PFLEGEVERSICHERUNG:

Sind Sie wegen anhaltender Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Ihre Pflege in Höhe Ihrer Einstufung.

Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

I Geldleistungen

Geldleistungen werden gezahlt, wenn Sie sich dazu entscheiden, die Pflege durch Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) durchführen zu lassen. In dem Fall stehen Ihnen entsprechend Ihrer Pflegestufe folgende Beträge zu:

Pflegestufe Geldleistungen
Pflegestufe 1 Euro 235,-
Pflegestufe 2 Euro 440,-
Pflegestufe 3 Euro 700,-

II Sachleistungen

Sachleistungen werden die Pflegeleistungen (Grundpflege und häusliche Versorgung) eines anerkannten Pflegedienstes genannt. Entsprechend Ihrer Pflegestufe können Sie Leistungen des Pflegedienstes bis zu folgenden Höchstbeträgen abrufen:

Pflegestufe Sachleistungen
Pflegestufe 1 Euro 450,-
Pflegestufe 2 Euro 1100,-
Pflegestufe 3 Euro 1550,-
Pflegestufe 3 a Euro 1918,-

III Kombinationsleistungen

Wenn Privatpersonen und Pflegedienst gemeinsam pflegen, dann werden Geld- und Sachleistungen kombiniert gezahlt.

Kostenübernahme durch BEZIRKSAMT

Pflegeleistungen kann man auch über das Bezirksamt beziehen, wenn man die Voraussetzungen bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen erfüllt.

PRIVATE Kostenübernahme

Übernimmt in besonderen Fällen keine der obengenannten Stellen die Kosten für die Pflege, so besteht die Möglichkeit privater Vereinbarungen.