Kosten
Kostenübernahme durch KRANKENVERSICHERUNG:
Wird durch die häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden bzw. verkürzt und/oder das Ziel einer ärztlichen Behandlung gesichert, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Pflege.
Kostenübernahme durch PFLEGEVERSICHERUNG:
Sind Sie wegen anhaltender Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Ihre Pflege in Höhe Ihrer Einstufung.
Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
I Geldleistungen
Geldleistungen werden gezahlt, wenn Sie sich dazu entscheiden, die Pflege durch Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) durchführen zu lassen. In dem Fall stehen Ihnen entsprechend Ihrer Pflegestufe folgende Beträge zu:
| Pflegestufe | Geldleistungen |
|---|---|
| Pflegestufe 1 | Euro 235,- |
| Pflegestufe 2 | Euro 440,- |
| Pflegestufe 3 | Euro 700,- |
II Sachleistungen
Sachleistungen werden die Pflegeleistungen (Grundpflege und häusliche Versorgung) eines anerkannten Pflegedienstes genannt. Entsprechend Ihrer Pflegestufe können Sie Leistungen des Pflegedienstes bis zu folgenden Höchstbeträgen abrufen:
| Pflegestufe | Sachleistungen |
|---|---|
| Pflegestufe 1 | Euro 450,- |
| Pflegestufe 2 | Euro 1100,- |
| Pflegestufe 3 | Euro 1550,- |
| Pflegestufe 3 a | Euro 1918,- |
III Kombinationsleistungen
Wenn Privatpersonen und Pflegedienst gemeinsam pflegen, dann werden Geld- und Sachleistungen kombiniert gezahlt.
Kostenübernahme durch BEZIRKSAMT
Pflegeleistungen kann man auch über das Bezirksamt beziehen, wenn man die Voraussetzungen bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen erfüllt.
PRIVATE Kostenübernahme
Übernimmt in besonderen Fällen keine der obengenannten Stellen die Kosten für die Pflege, so besteht die Möglichkeit privater Vereinbarungen.
